1 - Kirchnüchel

Sind Sie dafür, dass der Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchnüchel vom 26.03.2026 zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kirchnüchel, Kreis Plön, für das Gebiet östlich der Ortslagen Altharmhorst und Neuharmhorst sowie der zwischen diesen Ortslagen verlaufenden Landesstraße L 178, nördlich des Waldgebietes, das sich zwischen der Ortslage Neuharmhorst (im Westen) und dem Gut Kirchmühl (im Osten) erstreckt, westlich des Waldgebietes, das sich zwischen dem Gut Kirchmühl (im Süden) und der Ortslage Groß Rolübbe der Gemeinde Kletkamp (im Norden) erstreckt, sowie südlich des Waldgebietes, das sich bei der Ortslage Altharmhorst östlich der Landesstraße L 178 in östlicher Richtung erstreckt mit dem Planungsziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung "Windkraft" zu schaffen, aufgehoben wird?

Zum Erreichen des Quorums sind 51 Stimmen notwendig.

Wahlbeteiligung: 85,7 %

Ergebnis bezogen auf die Anzahl der Wahlberechtigten

Ergebnis bezogen auf die Anzahl der Wahlberechtigten

Bürgerentscheid Gemeinde Kirchnüchel, Windkraft, 1. Änderung, 1 - Kirchnüchel
Vorläufiges Ergebnis, 01.11.2026, 20:04:35

Sind Sie dafür, dass der Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchnüchel vom 26.03.2026 zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kirchnüchel, Kreis Plön, für das Gebiet östlich der Ortslagen Altharmhorst und Neuharmhorst sowie der zwischen diesen Ortslagen verlaufenden Landesstraße L 178, nördlich des Waldgebietes, das sich zwischen der Ortslage Neuharmhorst (im Westen) und dem Gut Kirchmühl (im Osten) erstreckt, westlich des Waldgebietes, das sich zwischen dem Gut Kirchmühl (im Süden) und der Ortslage Groß Rolübbe der Gemeinde Kletkamp (im Norden) erstreckt, sowie südlich des Waldgebietes, das sich bei der Ortslage Altharmhorst östlich der Landesstraße L 178 in östlicher Richtung erstreckt mit dem Planungsziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung "Windkraft" zu schaffen, aufgehoben wird? Stimmen Anteil
Ja 71 42,3 %
Nein 72 42,9 %
Quorum 51
Gültige Stimmen 143 99,3 %
Ungültige Stimmen 1 0,7 %
Ergebnis bezogen auf gültige Stimmen

Ergebnis bezogen auf gültige Stimmen

Bürgerentscheid Gemeinde Kirchnüchel, Windkraft, 1. Änderung, 1 - Kirchnüchel
Vorläufiges Ergebnis, 01.11.2026, 20:04:35

Sind Sie dafür, dass der Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Kirchnüchel vom 26.03.2026 zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kirchnüchel, Kreis Plön, für das Gebiet östlich der Ortslagen Altharmhorst und Neuharmhorst sowie der zwischen diesen Ortslagen verlaufenden Landesstraße L 178, nördlich des Waldgebietes, das sich zwischen der Ortslage Neuharmhorst (im Westen) und dem Gut Kirchmühl (im Osten) erstreckt, westlich des Waldgebietes, das sich zwischen dem Gut Kirchmühl (im Süden) und der Ortslage Groß Rolübbe der Gemeinde Kletkamp (im Norden) erstreckt, sowie südlich des Waldgebietes, das sich bei der Ortslage Altharmhorst östlich der Landesstraße L 178 in östlicher Richtung erstreckt mit dem Planungsziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verwirklichung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung "Windkraft" zu schaffen, aufgehoben wird? Stimmen Anteil
Ja 71 49,7 %
Nein 72 50,3 %
Quorum 51
Gültige Stimmen 143 99,3 %
Ungültige Stimmen 1 0,7 %
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